Allgemeine Geschäftsbedingungen von Frank Neubauer Marketing
für das Produkt Pos-DS
für das Produkt Pos-DS
§ 1 Anwendungsbereich
- 1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle zwischen Frank Neubauer Marketing für das Produkt Pos-DS, vertreten durch Frank Neubauer, Mittelburger Weg 6, 91230 Happurg und einem Dritten geschlossenen Verträge.
- 1.2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder abweichende Regelungen zu diesen AGB müssen ausdrücklich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
- 1.1. Frank Neubauer Marketing stellt dem Kunden einen Digital Signage Player (im Folgenden: Pos-DS-Box) zur Verfügung.. Die Pos-DS-Box wird per HDMI-Anschluss an ein FullHD-fähiges Wiedergabegerät (z.B. Display, TV-Gerät, Monitor, Beamer etc.) angeschlossen und gibt auf diesem Bild- oder Videomaterial des Kunden aus. Die so gezeigten Werbe- und Informationsinhalte werden dadurch in den Geschäftsräumen des Kunden präsentiert. Die Pos-DS-Box wird über das von Frank Neubauer Marketing zur Verfügung gestellte internetbasierte Pos-DS-Box-Portal bedient und gesteuert. Mit Abschluss des Vertrages und Bereitstellung der Pos-DS-Box erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an dem Digital Signage System. Die Installation der Pos-DS-Box vor Ort obliegt dem Kunden, sofern nicht eine Installationsdienstleistung zusätzlich beauftragt wurde.
- 1.2 Zubehör:
Auf Wunsch des Kunden kann dieser von Frank Neubauer Marketing kompatible Displays oder weiteres Zubehör gegen Entgelt erwerben oder mieten. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, die Pos-DS-Box an jedem Wiedergabegerät zu verwenden Eine Pflicht zur Nutzung eines von Frank Neubauer Marketing angebotenen Wiedergabegeräts besteht nicht.
- 1.3. Zusatzleistungen:
Neben der Nutzung der Pos-DS-Box bietet Frank Neubauer Marketing seinen Kunden auf Anfrage optional weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Installation, Internetanbindung, Schulung, Gestaltung von Inhalten, etc., an. - 1.4. Frank Neubauer Marketing stellt hierbei jeweils nur die Endgeräte, d.h. im Falle des 1.1. die Pos-DS-Box, im Falle des 1.2. zusätzlich entsprechendes Zubehör zur Verfügung. Die technischen und sonstigen Voraussetzungen, die zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte erforderlich sind (Strom, Raum etc.), liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Bestandteil der von Frank Neubauer Marketing geschuldeten Leistung.
§ 3 Vertragsschluss
- 1.1. Frank Neubauer Marketing schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit Frank Neubauer Marketing kommt nur mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder einer juristischen Person, jeweils in Ausübung der gewerblichen Tätigkeit, zustande.
- 1.2. Für den Abschluss von Verträgen (§ 2, 1.1 - 1.3.) gilt:
Durch die entsprechende Anfrage des Kunden gibt dieser eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anfrage) an Frank Neubauer Marketing ab. Aufgrund dieser Anfrage gibt Frank Neubauer Marketing ein individuelles Angebot gegenüber dem Kunden ab. Dieses Angebot enthält konkrete Angaben über den Umfang der zu erbringenden Leistung und die hierfür entstehenden Kosten. Der Kunde kann dieses Angebot durch Erklärung gegenüber von Frank Neubauer Marketing annehmen.
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
- 1.1. Der Mietzins für die Nutzung und Überlassung der Pos-DS-Box, sowie für den Fall der Mietung von Zubehör und ggf. der Internetanbindung, sind monatlich im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungsmonat beginnt hierbei unabhängig vom jeweiligen Kalendermonat mit der Bereitstellung der betriebsfähigen Pos-DS-Box.
- 1.2. Das Entgelt für Zubehör ist im Falle des Erwerbs im individuellen Angebot geregelt - i.d.R 10 Tage.
- 1.3. Das Entgelt für sonstige Zusatzleistungen (z.B. Installations- oder Gestaltungsdienstleistungen) ist im individuellen Angebot geregelt - i.d.R 10 Tage.
- 1.4. Der Mietzins ( monatlich ) ist grundsätzlich per Lastschriftverfahren durch Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung an Frank Neubauer Marketing zu zahlen. Bei einer Vorausbezahlung von 12 Monaten kann der Kunde alternativ per Rechnung zahlen. Beim Bestellvorgang legt der Kunde die gewählte Zahlungsweise verbindlich fest.
Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechende Deckung des angegebenen Kontos zu gewährleisten. Entstehende Rücklastschriftkosten hat der Kunde zu tragen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
- 1.1. Die Mindesvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.Die Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei der Verlängerung mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
Der Kunde kann die Vertragslaufzeit jederzeit verlängern.
- 1.2. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform.
§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden
- 1.1. Dem Kunden ist es untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Produkte ( Pos-DS-Box oder Zubehör) über den vertraglichen Zweck hinaus zu nutzen. Der Kunde allein ist zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Produkts berechtigt. Es ist ihm untersagt, Dritten den Zugang oder die Nutzung des Produkts zu überlassen oder zu gewähren. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Produkte – soweit er sie nicht käuflich erworben hat – binnen 3 Tagen an die Frank Neubauer Marketing zurückzusenden.
- 1.2. Die Pos-DS-Box sowie zur Vermietung überlassenes Zubehör bleiben auch nach Übergabe an den Kunden im Eigentum von Frank Neubauer Marketing. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Produkte zu vervielfältigen, zu verändern, zu veräußern, Dritten zu überlassen oder sonst darüber zu verfügen. Dies gilt nicht für den Fall, in dem der Kunde Zubehör käuflich erwirbt und durch Übergabe Eigentum hieran erwirbt.
- 1.3. Der Kunde hat das zur Verfügung gestellte Produkt stets pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Beschädigt oder zerstört der Kunde die Pos-DS-Box vorsätzlich oder grob fahrlässig oder kommt dem Kunden die Pos-DS-Box abhanden, hat er diesen Umstand unverzüglich an Frank Neubauer Marketing anzuzeigen und ist Frank Neubauer Marketing zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Frank Neubauer Marketing versendet daraufhin ein neues Gerät, die Versandkosten trägt in diesem Fall der Kunde. Der Umstand, dass dem Kunden die Nutzung des Produktes aufgrund einer von ihm verschuldeten Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend nicht möglich ist, befreit diesen nicht von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung.
Als Beschädigung ist insbesondere auch das Öffnen des Gehäuses der Pos-DS-Box und die damit verbundene Entfernung oder Beschädigung des internen Siegels anzusehen.
- 1.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang und der sonstigen Vertragsabwicklung wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Dies gilt vor allem für die Angabe der Zahlungsdaten (Kontoinhaber, Kontonummer etc.) und der Kontoberechtigung.
- 1.5. Der Kunde ist allein für die von ihm, mit Hilfe der Pos-DS-Box gezeigten Foto- und Videomaterialien und sonstigen Inhalte, verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung dieser Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, mit Hilfe der Pos-DS-Box beleidigende, rassistische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Film- oder Fotomaterialien oder sonstigen Medien dieser Art darzustellen, zu veröffentlichen oder anzuzeigen.
- 1.6. Der Kunde verpflichtet sich, Frank Neubauer Marketing von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der in
Punkt 1.1 bis 1.5. genannten Pflichten hervorgehen, schadlos zu halten. - 1.7. Der Kunde hat jede Veränderung von Tatsachen, die für den Vertrag und dessen Abwicklung erheblich sind, unverzüglich an Frank Neubauer Marketing mitzuteilen.
- 1.8. Der Kunde hat die von ihm an die Pos-DS-Box übermittelten Daten durch Sicherungskopien zu sichern, um bei Verlust der Daten eine Rekonstruktion dergleichen sicherzustellen. Dies gilt auch für Daten des Kunden, die dieser im System von der Pos-DS-Box gespeichert hat. Hierdurch soll vermieden werden, dass dem Kunden der Zugriff auf seine Daten nach Beendigung des Vertrages unmöglich gemacht wird.
- 1.9. Der Kunde hat die von Frank Neubauer Marketing übermittelten Zugangsdaten zum Pos-DS-Portal vertraulich zu behandeln und darf diese nicht Dritten zugänglich machen.
§ 7 Rechte und Pflichten von Frank Neubauer Marketing
- 1.1. Frank Neubauer Marketing stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die bestellte Anzahl von Pos-DS-Boxen sowie entsprechende Zugänge zum Pos-DS-Portal zur Verfügung.
- 1.2. Frank Neubauer Marketing gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit den Zugriff auf die Software und den Server von Pos-DS.
§ 8 Haftung
- 1.1 Frank Neubauer Marketing haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von Frank Neubauer Marketing vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Kardinalpflicht bleibt hiervon unberührt.
- 1.2. Im Falle höherer Gewalt die Frank Neubauer Marketing die Erfüllung ihrer Leistungspflichten wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist Frank Neubauer Marketing für den Zeitraum, in welchem die höhere Gewalt andauert, nicht zur Erbringung dieser Pflichten verpflichtet.
- 1.3. Frank Neubauer Marketing übernimmt keine Haftung für die vom Kunden mittels der Pos-DS-Box dargestellten Inhalte (Fotos, Bilder, Filme, Videos und sonstige Medien).
- 1.4. Die Verfügbarkeit der Pos-DS-Box hinsichtlich des Ausspiels von Inhalten des Kunden wird bis zu einer Höhe von 98% pro Abrechnungsmonat pro Pos-DS-Box zugesichert. Sobald kurzfristige Ausfallzeiten einer Pos-DS-Box in der Summe 14,4 Stunden je Abrechnungsmonat übersteigen, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die Nutzung und Überlassung dieser ausgefallenen Pos-DS-Box für den betroffenen Abrechnungsmonat. Die Verfügbarkeit hinsichtlich des Pos-DS-Portals, welches zur Aktualisierung der Inhalte auf den jeweiligen Pos-DS-Boxen notwendig ist, wird bis zu einer Höhe von 95% pro Abrechnungsmonat zugesichert. Sobald kurzfristige Ausfallzeiten je Abrechnungsmonat in der Summe 36 Stunden übersteigen, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für alle Pos-DS-Boxen, bei denen Inhalte nicht aktualisiert werden konnten.Die Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Pos-DS-Box bzw. des Pos-DS-Portals gelten nicht für den Fall höherer Gewalt, oder wenn der Kunde oder Dritte den Ausfall der Verfügbarkeit zu verschulden haben.
§ 9 Datenerhebung und Datenverwertung
- 1.1. Frank Neubauer Marketing hat die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Umgang mit kundenbezogenen Daten zu beachten.
- 1.2. Die vom Kunden an Frank Neubauer Marketing übermittelten Daten werden von dieser gespeichert, verwaltet und verarbeitet.
§10 Online-Streitschlichtung
- 11.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/.
- 11.2 Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info@pos-ds.de
§ 11 Schlussbestimmungen
- 1.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist gewahrt, wenn Frank Neubauer Marketing die geänderte oder ergänzte Fassung auf der Webseite unter: www.Pos-ds.de/AGB veröffentlicht.
- 1.2. Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 1.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt diese im Übrigen unberührt.